Für die Aufnahme am Weiterbildungskolleg müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Aufnahmebedingungen für alle Bildungsgänge
Mindestalter |
- Beim Eintritt in das erste Semester müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
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Berufserfahrung oder Haushaltsführung |
- Sie haben entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung ODER
- Sie können eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen.
Wichtig:
Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden angerechnet:
- Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder der Bundespolizei,
- abgeleisteter Wehrdienst,
- ein abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr.
Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt.
Nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann (mit max. 12 Monaten) angerechnet werden.
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zusätzliche Aufnahmebedingungen für alle abendgymnasialen Bildungsgänge
Diese Bedingung gilt für die Bildungsgänge:
Abendgymnasium,
Abitur-Online,
Vormittag,
Teilzeit-Kolleg
Diese Bedingung gilt
NICHT für den Bildungsgang:
Vollzeit-Kolleg
aktuelle berufliche Situation |
Bis einschließlich zum dritten Semester
- müssen Sie berufstätig ODER
- von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sein.
Wichtig:
Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
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Ausnahmeregelung für Absolventen der Abendrealschule, VHS o.ä.
Bewerber und Bewerberinnen, die im Bildungsgang der Abendrealschule oder in schulabschlussbezogenen Lehrgängen an Einrichtungen der Weiterbildung den mittleren Schulabschluss erworben haben (z.B. VHS-College für Schulabschlüsse), aber die beruflichen Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, können am Weiterbildungskolleg den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.