In unseren Bildungsgängen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, üblicherweise möglich.
- Kolleg ab dem 1. Semester
- Realschule ab dem 3. Semester
- Abitur-Online und Vormittagskurs ab dem 4. Semester
Für voll selbstversicherte Studierende des WBK gelten folgende Förderhöchstsätze:
Leistung | Betrag |
BAföG-Grundbetrag |
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KV- und PV-Zuschlag |
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Im Bildungsgang Abendrealschule ist eine Förderung durch Schüler- BAföG ab dem 3. Semester möglich. Diese Förderung ist elternabhängig, nicht rückzahlungspflichtig und darlehensfrei. Nähere Informationen s.u.
Wichtige Informationen zum BAföG im Überblick:
maximaler Förderungssatz |
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Kindergeld |
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Nebenverdienst |
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Verbindliche Auskünfte |
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Weitere Informationen | |
Infovideo |
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