Informationen zum Kolleg
Das Kolleg umfasst das breiteste Fächerangebot und führt zur Allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhochschulreife.
Der Vollzeit-Studiengang wird ab dem 1. Semester durch das BAföG darlehensfrei und elternunabhängig gefördert.

Da der Unterricht am Kolleg tagsüber stattfindet, ist das Ausüben eines Berufs nicht nur rechtlich, sondern auch zeitlich ausgeschlossen – Nebentätigkeiten sind davon ausgenommen. Dadurch können Sie sich voll und ganz auf Ihre schulische Weiterbildung konzentrieren.

Bei guten Vorkenntnissen kann sich die Ausbildungsdauer verkürzen.




Das Wichtigste zum Kolleg im Überblick
Aufnahmebedingungen
  1. Mindestalter: 18 Jahre
     
  2. mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
     
  3. abgeschlossene Berufsausbildung oder
    mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder
    selbstständige Führung eines Familienhaushalts

    Angerechnet werden können dabei auch
    • Bundeswehr-Zeiten
    • Freiwilliges soziales Jahr, Zivildienst o.ä.
    • Zeiten der Arbeitslosigkeit (bis zu 1 Jahr)
Unterrichtszeiten
  • montags bis freitags, zwischen 8:30 Uhr und 15:30 Uhr
Kursbeginn
  • Das 1. Semester beginnt zweimal jährlich - Anfang Februar sowie direkt nach den Sommerferien.
Unterrichtsort
Umfang
  • Der Unterricht umfasst 30-34 Unterrichtsstunden pro Woche.
Fächerangebot
  • Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld:
    Deutsch,
    Englisch,
    Französisch,
    Literatur,
     
  • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld:
    Geschichte-Sozialwissenschaften,
    Erdkunde,
    Philosophie
     
  • mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld:
    Mathematik,
    Biologie,
    Chemie,
    Physik
     
  • außerhalb der Aufgabenfeld:
    kath. Religion
     
  • Das aktuelle Leistungskurs-Angebot: LK Deutsch und LK Geschichte
Kosten?
  • Der Besuch des WBK ist kostenlos (kein Schulgeld).
    Schulbücher werden gegen eine Kaution von 100,-€ zur Verfügung gestellt.
BAföG
  • Vom ersten Semester an haben Studierende ggf. Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (siehe BAföG)